Zuordnung einer GmbH-Beteiligung zum Sonderbetriebsvermögen
Sondervermögen nennt die Bundesregierung staatliche Schulden von 100 Milliarden Euro zur Aufrüstung der Bundeswehr. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei einer GmbH-Beteiligung nicht um Schulden, sondern Vermögen Ihres Betriebes – mit steuerlicher Sonderbehandlung. mehr