Keine beitragsfreie Familienversicherung über kurzzeitigen Bezug einer Teilrente
Die Familienversicherung ermöglicht es, Ehegattinnen und Ehegatten sowie Kinder oder eingetragene Lebenspartner mitzuversichern, ohne eigens Beiträge für diese Angehörigen zu zahlen. Voraussetzung ist, dass sie ihren Wohnsitz im Inland haben und eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird. In einem aktuellen Fall des ... mehr