Betriebsratsmitglied und Schichtarbeit
Mit der Arbeitszeit und dem Betriebsratsamt ist es so eine Sache: Denn eigentlich ist diese Tätigkeit ja nach dem BetrVG als Ehrenamt auszuüben. Deshalb ist die Betriebsratsarbeit streng genommen keine Arbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Sie wird aber genauso behandelt. Das heißt, alle wichtigen Vorgaben des ArbZG gelten auch für ... mehr