
Keine Kündigung nach verweigerten Schnelltests ohne Abmahnung
Wer als Arbeitnehmer durch sein Verhalten eine arbeitsvertragliche Pflicht verletzt, muss mit einer verhaltensbedingten Kündigung rechnen. Kommt allerdings eine Abmahnung als milderes Mittel in Betracht, scheidet die Kündigung aus. Das gilt laut einem Urteil des ArbG Hamburg auch im Falle verweigerter Schnelltests. mehr