Übersicht: Verfahren zur Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit
Personalrat
Der Dienstherr verschafft sich auf der Grundlage des amtsärztlichen Gutachtens eine Meinung von der Dienstfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit. Er bewertet das amtsärztliche Gutachten und trifft nach pflichtgemäßem Ermessen die Entscheidung, ob eine Versetzung in den Ruhestand oder im Hinblick auf die begrenzte Dienstfähigkeit eine Verkürzung der Arbeitszeit erfolgt. Einen guten Überblick über das Verfahren finden Sie in diesem kostenlosen Download.
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