
Werbungskosten
Klappern gehört zum Handwerk. Das wussten schon die Väter des Grundgesetzes. Sie gestehen dem Staat Steuern nur von Einnahmen nach Abzug von Werbungskosten zu. Dies sind Ausgaben beim Arbeitslohn. Sie sind abziehbar. Sie gehen über die reine Werbung weit hinaus. mehr