Lohnsummenregelung gratis

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Lohnsummenregelung gratis
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Die Begünstigung des Vermögens wird nur gewährt, wenn die Lohnsumme im Unternehmen erhalten bleibt. Diese Lohnsummenregelung war Gegenstand eines Verfahrens vor dem BFH unter dem Aktenzeichen II R 57/15.

Muss auch die Angestelltenzahl festgestellt werden?

Die Frage war, ob neben der Lohnsumme auch die Angestelltenzahl festgestellt werden muss. Denn diese ist wiederum
maßgebend für die Frage, wie viele Prozent der Lohnsumme innerhalb der Behaltensfrist erreicht sein müssen, um die Begünstigung zu erhalten.

Das stellten die Finanzrichter dazu fest

1. Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut hat das zuständige Finanzamt neben der Ausgangslohnsumme auch die Anzahl der Beschäftigten festzustellen, auch dann, wenn das Unternehmen nicht mehr als fünf Arbeitnehmer hat (und
damit für die Vergünstigung gar keine Lohnsummenbedingung zu erfüllen hätte).

2. Fehlt die Feststellung der Beschäftigtenanzahl, wären weitere Ermittlungen des für die Steuerfestsetzung zuständigen Finanzamts erforderlich. Diese sollten durch die Feststellung gerade vermieden werden.

Die genauen Bedingungen zur Lohnsummenregelung finden Sie in unserem kostenlosen Download!

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