Muster
Arbeitsrecht
Zwi­schen­zeug­nis für einen Geschäfts­füh­rer
gratis

Zwischenzeugnis für einen Geschäftsführer

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Arbeitsrecht
Zwi­schen­zeug­nis für einen Geschäfts­füh­rer
gratis
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Die Geschäftsführer einer GmbH stellen ihren Mitarbeitern Zeugnisse aus, sollten darüber aber ihr eigenes nicht vergessen! Auch für den GmbH-Geschäftsführer ist es wichtig, seine Erfolge und seine Arbeit regelmäßig zu dokumentieren. Dabei ist es aber wichtig, dass sich sein Zeugnis von dem üblichen Zeugnis eines Arbeitnehmers unterscheidet.

Angehängt an diese Beschreibung ist ein Muster-Zwischenzeugnis für einen Geschäftsführer. Daran erkennen Sie die Unterschiede zu einem Arbeitnehmer-Zeugnis und sehen, auf welche Punkte Sie als Geschäftsführer Wert legen sollten.

Als Geschäftsführer haben Sie Anspruch auf ein Zeugnis

Nach § 630 BGB hat jeder Verpflichtete aus einem Dienstverhältnis bei dessen Beendigung einen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Grundsätzlich gilt diese Regelung auch für angestellte Fremd-Geschäftsführer.

Ein Geschäftsführerzeugnis soll das Beschäftigungsverhältnis, die Dauer, die Aufgaben und die Leistungen des Geschäftsführers dokumentieren. Je höher die Position des Geschäftsführers im Unternehmen war, umso niedriger ist natürlich der Stellenwert des Geschäftsführerzeugnisses bei einer Bewerbung. Aber: Wenn Sie bei einer Bewerbung kein Zeugnis vorlegen können, wird dieser Umstand vielleicht Misstrauen erzeugen. Sie machen also alles richtig, wenn Sie bei Ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis nachsuchen.

Zwischenzeugnis für einen Geschäftsführer

Ein gesetzlicher Anspruch auf ein Zwischenzeugnis existiert nicht. Allerdings hat sich in der Praxis gezeigt, dass bei verschiedenen Anlässen ein solches ausgestellt werden kann – beispielsweise beim Wechsel des Arbeitsbereichs oder bei einer Beförderung.

Ihre Leistungen und Ihre Arbeit über den vergangenen Zeitabschnitt zu dokumentieren ist sehr sinnvoll – weil jetzt noch das Wissen darüber vorhanden ist. In ein paar Jahren weiß das vielleicht keiner mehr!

Sie befürchten vielleicht, dass Ihre Frage nach einem Zwischenzeugnis Befremden hervorrufen könnte? Dann verdeutlichen Sie den Gesellschaftern Ihren Standpunkt: Es geht Ihnen darum, Ihre Leistungen und Erfolge regelmäßig zu dokumentieren.

Nähere Erläuterungen dazu sowie zum juristischen Hintergrund finden Sie in diesem Beitrag: Geschäftsführerzeugnis: Denken Sie an ein Zwischenzeugnis!

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