Fristlose Kündigung: Die wichtigsten Fakten
Ein Mitarbeiter hat sich daneben benommen. Sein Verhalten ist für Sie als Personalverantwortlicher absolut inakzeptabel. Keine Frage: Sie müssen reagieren. Streng, unerbittlich – fristlos kündigen. Doch Vorsicht! Damit kein böses Erwachen folgt, beachten Sie die rechtlichen Vorgaben. mehr