Download: Musterschreiben „Übertragung arbeitsschutzrechtlicher Aufgaben“
Wie überträgt der Arbeitgeber arbeitsschutzrechtliche Aufgaben richtig?
Die Beauftragung zur Übertragung arbeitsschutzrechtlicher Aufgaben muss schriftlich erfolgen.
Sie muss den wesentlichen Inhalt und Umfang der Aufgaben aufweisen sowie vom Arbeitgeber unterzeichnet sein.
Werden Pflichten aus Unfallverhütungsvorschriften übertragen, muss auch der Beauftragte unterschreiben.
Der Arbeitgeber hat ihm dann eine Ausfertigung des Schriftstückes auszuhändigen.
Ein passendes Musterschreiben bietet Ihnen unser kostenloser Download!
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