
§ 13b Umsatzsteuer: Übergang der Steuerschuld im Reverse-Charge-Verfahren
Ein R-Gespräch – kennen Sie das noch? Bei einem solchen Telefonat kommt der Angerufene für die Gebühren auf. R steht für Reverse, umgekehrt. Reverse-Charge kennt auch das Umsatzsteuerrecht. Nicht Sie als leistender Unternehmer schulden diese Steuer, sondern Ihr Kunde. mehr