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Download: Beispiel Bruchteilsregelung

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Die Besteuerung von E-Fahrzeugen im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnung war in den letzten Jahren sehr dynamisch. Zahlreiche Änderungen und Übergangsregelungen haben die Abrechnungen häufig geändert. In einem neuen BMF-Schreiben ist die Finanzamtsauffassung noch mal ausführlich zusammengefasst.

In Abhängigkeit vom Anschaffungszeitpunkt, von den Anschaffungskosten und vom CO2-Ausstoß, wird bei Elektro- und Hybridfahrzeugen der Bruttolistenpreis nur zu einem Bruchteil als Bemessungsgrundlage berücksichtigt. Wichtig dabei: Das gilt nicht für die Umsatzsteuer (dort wird die volle Bemessungsgrundlage als Berechnungsgrundlage genutzt).

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