Musterformulierung: Änderungskündigung

Für den Fall, dass wesentliche Änderungen der Arbeitsbedingungen herbeigeführt werden sollen, so sind diese nicht mehr durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers oder Versetzungsklauseln gedeckt.
Kernbestand des Arbeitsverhältnisses
Insbesondere
- eine Kürzung der Vergütung oder
- Änderungen bzgl. der Dauer der Arbeitszeit
können vom Arbeitgeber nicht einseitig durchgesetzt werden. In derartigen Fällen, die den Kernbestand des Arbeitsverhältnisses betreffen, sowie in Fällen, in denen das Weisungsrecht nicht greift, bleibt nur die Änderungskündigung.
Bestandteile
Die Änderungskündigung besteht dabei aus zwei Bestandteilen: Zum einen aus der Kündigung und
zum anderen aus dem Angebot, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen.
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