Download: Informationen zur Rechnungslegung und Besteuerung der Stiftung

Die Satzung einer steuerbegünstigten Stiftung hat zudem die Anforderungen der Abgabenordnung (AO) zu erfüllen. So muss insbesondere aus der Satzung erkennbar werden, dass die Stiftung steuerbegünstigte Zwecke verfolgt (§§ 52 ff. AO) und den Grundsätzen des Gemeinnützigkeitsrechts genügt (Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit, Unmittelbarkeit). Dabei ist die steuerliche Mustersatzung in der Anlage 1 zu § 60 AO nach Auffassung der Finanzbehörden wörtlich zu übernehmen.
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