Muster
Mitbestimmung
Zustim­mungs­ver­wei­ge­rung zur Ein­stel­lung in Leih­arbeit

Zustimmungsverweigerung zur Einstellung in Leiharbeit

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Mitbestimmung
Zustim­mungs­ver­wei­ge­rung zur Ein­stel­lung in Leih­arbeit

Will der Arbeitgeber einen Leiharbeiter engagieren, handelt es sich dabei grundsätzlich um eine mitbestimmungspflichtige Einstellung  nach § 99 Abs. 1 BetrVG. D. h. er benötigt die Zustimmung des Betriebsrats. In bestimmten Fällen kann dieser seine Zustimmung  verweigern, z. B. wenn eine erforderliche interne Stellenausschreibung unterblieben ist, der Leiharbeiter dauerhaft eingesetzt werden  soll oder keine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung vorliegt.

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Zustimmungsverweigerung zur Einstellung in Leiharbeit

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