Strichmännchen verhandeln über Sozialplan gratis

Sozialplan: Die wichtigsten Fakten

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Der Sozialplan dient dem Ausgleich und der Milderung wirtschaftlicher Nachteile, die Arbeitnehmern infolge einer  Betriebsänderung entstehen (§ 112 BetrVG). Eine solche Vereinbarung wirkt genau wie eine Betriebsvereinbarung und  ist auch in der Einigungsstelle erzwingbar. Deshalb ist der Arbeitgeber an den Sozialplan gebunden. Er verschafft den Arbeitnehmern einklagbare Rechte und Ansprüche.

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