Betriebsrente richtet sich nach Arbeitszeit
Die Höhe einer Betriebsrente richtet sich nach dem Monatsgehalt des letzten Kalenderjahrs vor dem Austritt der betroffenen Person aus dem Berufsleben. Dies gilt insbesondere auch für die Berechnung der Rente im Fall von Teilzeitbeschäftigung innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Ausscheiden. mehr