
Das Monatsgespräch: Darauf sollten Sie als Betriebsrat achten
Betriebsrat und Arbeitgeber müssen regelmäßig miteinander sprechen – egal, ob ihnen das leicht fällt oder nicht. Sie sind nach dem Willen des BetrVG zur vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet. Und folgerichtig sieht § 74 Abs. 1 BetrVG vor, dass Arbeitgeber und Betriebsrat mindestens einmal im Monat zusammenkommen. mehr