vGA bei Übernahme von Haftungsrisiken aus einer Aufsichtsratstätigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers
Haben Sie als GmbH schon mal Ihren geschäftsführenden Gesellschafter von der Haftung für eine Tätigkeit im Aufsichtsrat einer AG freigestellt? Dabei sollten Sie auf jeden Fall Vorsicht walten lassen. Das kann ins Auge gehen, sowohl für Sie als GmbH als auch für Ihren Geschäftsführer. mehr