Gesellschafterversammlung: außerordentliche Versammlung
Die GmbH ist eine juristische Person und kann nur durch ihre Organe handeln. Organe sind der Geschäftsführer, die Gesellschafterversammlung und – sofern vorhanden – der Aufsichtsrat. Der oder die Geschäftsführer vertreten die GmbH nach außen. Die Weichen innerhalb der GmbH (interne Willensbildung) stellt die Gesellschafterversammlung. mehr