GmbH und KG-Kommanditist: So teilen Sie den Gewinn angemessen
Brüderlich geteilt ist doppelt gewonnen. Das gilt auch für die Teilhaber einer GmbH & Co. KG. Das Problem: Wenn zwei sich freuen bei der Verteilung des Kuchens, freut sich auch noch ein Dritter: das Finanzamt. Es will von Ihnen als beteiligte Personen die Gewinnverteilung wissen. mehr