Betriebsaufspaltung bei Nießbrauchvorbehalt
Eine Betriebsaufspaltung hängt mit der Durchsetzbarkeit geschäftlichen Willens zusammen. Ist sie nicht gegeben, war es das mit der Aufspaltung. Besonders bei personeller Verflechtung spielt ein Nießbrauch eine Rolle. Können Personen weiterhin in der GmbH bestimmen, bleibt sie bestehen. mehr