Keine Kurzarbeit ohne erforderliche Rechtsgrundlage
Nulla poena sine lege – keine Strafe ohne Gesetzesgrundlage. Gleiches gilt für Kurzarbeit. Deshalb sind Kurzarbeitsklauseln in Arbeitsverträgen Standard. Das verhindert überflüssige Diskussion über deren Sinn und Zweck – in Corona-Zeiten ein wichtiges Instrument für Sie als Personaler. mehr