Keine Verdachtskündigung ohne dringenden Tatverdacht
Laut Unschuldsvermutung gilt jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig. Im Arbeitsrecht gilt diese Unschuldsvermutung nicht. Hier kann bereits der bloße Verdacht einer Straftat den Job kosten. Da kein Beweis vorliegt, sind die Anforderungen allerdings hoch. LAG Hamm, Urteil vom ... mehr