Darf der Betriebsrat bei Abmahnungen mitbestimmen?
Nach allgemeiner Rechtsauffassung hat der Betriebsrat beim Ausspruch von Abmahnungen durch den Arbeitgeber kein Mitbestimmungsrecht. Dem Arbeitgeber wird das Recht zugestanden, als eine Partei des Arbeitsvertrags ein vertragswidriges Verhalten der anderen Vertragspartei (= Arbeitnehmer) – ohne Beteiligung des Betriebsrats formell zu rügen. mehr