09.04.2018

Erleichterter Einstieg in den Vollzugsdienst der Bundespolizei

Die Einstellungsvoraussetzungen für eine Bewerbung bei der Bundespolizei haben sich etwas verändert. Offenbar müssen im Zuge der Suche nach ausreichend Bewerbern für die 7.500 neuen Stellen Konzessionen gemacht werden.

Bundespolizei

Was ist neu?

Die Voraussetzungen für eine Bewerbung bei der Bundespolizei haben sich geringfügig geändert. So wurden die erforderlichen Schulnoten in den Fächern Deutsch und Englisch leicht abgesenkt, wie aus der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 19/679) auf eine Kleine Anfrage einer Bundestagsfraktion hervorgeht.
Die erforderliche Mindestgröße sei abgeschafft worden. Tätowierte Bewerber würden zum Auswahlverfahren zugelassen, sofern die Tätowierung abgedeckt werden könne. Bewerber mit Tattoos auf Händen und im Gesicht würden weiterhin abgelehnt. Geweitete oder gedehnte Piercings, etwa an den Ohren, gelten den Angaben zufolge grundsätzlich als Ausschlussgrund.

7.500 zusätzliche Planstellen

Der erleichterte Zugang zur Bewerbung bei der Bundespolizei hänge mit rund 7.500 zusätzlichen Planstellen, sinkenden Schulabgängerzahlen und der großen Konkurrenz auf dem Bewerbermarkt zusammen, heißt es in der Antwort weiter. Ihre Eignung müssten alle Bewerber in einem Auswahlverfahren unter Beweis stellen.

Autor*in: Werner Plaggemeier (langjähriger Herausgeber der Onlinedatenbank „Personalratspraxis“)