11.05.2018

Entgelttabelle: Entgelterhöhung mit Strukturänderungen

Rückwirkend ab 1.3.2018 erhalten Arbeitnehmer in den nächsten 30 Monaten beim Bund und bei den Kommunen mehr Geld. Wegen Schwierigkeiten bei der Gewinnung von Fachkräften liegen aber die höchsten Zuwächse in den ersten Stufen der einschlägigen Entgeltgruppen. Durch diese strukturellen Änderungen werden Gehaltserhöhungen von bis zu 5 % im ersten Zeitabschnitt möglich sein. Das dreistufige Gehaltserhöhungsmodell sieht durchschnittlich eine erste Verbesserung von 3,2 % vor. Zum April 2019 werden die Gehälter um 3,1 % und zum März 2020 um 1,1 % weiter erhöht. Der Tarifvertrag läuft Ende August 2020 aus. Beschäftigte in den Entgeltgruppen 1 bis 6 bzw. 7 (VKA) erhalten zudem eine Einmalzahlung von 250 Euro. Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten erhalten in den beiden ersten Zeitabschnitten jeweils 50 Euro mehr Geld sowie mehr Urlaub. Zusätzlich sind einzelne andere Tarifverträge verlängert worden (z.B. Altersteilzeit).

Entgelttabelle

Dem Ziel, den öffentlichen Dienst zukunftsfähig zu machen, indem die Arbeit der Beschäftigten angemessen honoriert und zugleich die Bezahlung der Fach- und Führungskräfte verbessert wird, sind der Bund und die Kommunen durch den Tarifabschluss im April 2018 nähergekommen. Von der Tarifeinigung waren 2,3 Millionen Beschäftigte betroffen.

Höhere Entgelte für Einsteiger und Fachkräfte

Im Durchschnitt erhalten die Beschäftigten über die Laufzeit von 30 Monaten mindestens 6,8 % mehr Geld. Einsteiger profitieren – je nach Qualifikation – mit meist um die 10 % plus überproportional; Beschäftigte mit mehr Erfahrung mussten demgegenüber etwas zurückstecken. Auch höhere Entgeltgruppen, in denen die Fachkräfte angesiedelt sind, werden überproportional angehoben. Ab März 2020 wird etwa ein Ingenieur ohne besondere Spezialkenntnisse nach drei Dienstjahren 3.964 Euro verdienen – 9 % mehr als heute. Für Beschäftigte bis zur Entgeltgruppe sechs bzw. sieben (VKA-Bereich) wird außerdem eine Einmalzahlung von 250 Euro mit Wirkung zum 1.3.2018 gezahlt.

Entgelttabelle wird überarbeitet

Die Entgelttabelle zum TVöD ist grundlegend überarbeitet worden. Zudem wurde die Entgelttabelle systematischer, sowohl hinsichtlich der vertikalen Abstände zwischen den Entgeltgruppen als auch hinsichtlich der horizontalen Abstände zwischen den Stufen. Wegen dieser strukturellen Verbesserungen wurden alle Tabellenwerte individuell verändert. Die dynamischen Entgeltbestandteile betragen 3,19 % ab 1.3.2018, 3,09 % ab 1.4.2019 und 1,07 % ab 1.3.2020. Bei der Dynamisierung der individuellen Endstufen wird auf die prozentuale Erhöhung der höchsten Stufe der jeweiligen Entgeltgruppe abgestellt.

 

Änderung anderer Tarifverträge

Die Regelung zur Übernahme von Auszubildenden nach § 16a TVAöD – Allgemeiner Teil wird bis zum 31.10.2020 verlängert, die Regelungen zur Altersteilzeit gemäß dem Tarifvertrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte (sog. TV FALTER) werden bis zum 31.8.2020 verlängert.

Neue Entgeltgruppe 9c

Im Bereich des Bundes wird zum 1.3.2018 eine Entgeltgruppe 9c eingeführt. Hierfür werden in der Entgeltordnung Bund neue Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte eingeführt, deren Tätigkeit sich aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt. Näheres hierzu bleibt den Redaktionsverhandlungen vorbehalten.

Wie geht es weiter?

Die zwischen den Tarifvertragsparteien vereinbarte Erklärungsfrist läuft bis zum 15.6.2018. Danach werden Redaktionsverhandlungen aufgenommen, in denen die notwendigen Änderungstarifverträge erarbeitet werden. Zahlbar werden die erhöhten Entgelte erst nach Ablauf der Erklärungsfrist.

Autor*in: Werner Plaggemeier (langjähriger Herausgeber der Onlinedatenbank „Personalratspraxis“)