Entlassung eines Beamten wegen seines außerdienstlichen Verhaltens
Ein Bundesbeamter, der sich kinderpornografische Dateien auf seine Heimcomputer und Smartphones geladen und derartige Dateien auch über Tauschbörsen verbreitet hat, ist aus dem Dienst zu entfernen. Zu dieser noch nicht rechtskräftigen Rechtsauffassung gelangte in einem Berufungsverfahren das Thüringer OVG. mehr