BAG bejaht Mitbestimmung bei digitaler Mitarbeiterbefragung
Plant der Arbeitgeber, die Stimmung im Betrieb auszuloten, indem er die Beschäftigten im Rahmen einer digitalen Mitarbeiterbefragung z. B. über Arbeitsbedingungen, Betriebsklima und Lohnzufriedenheit befragt, so benötigt er hierfür das Okay des Betriebsrats. Will der Arbeitgeber den Fragenkatalog ändern, gilt dies nicht. mehr