Arbeitnehmererfindung: So profitieren Sie als Arbeitgeber
Folgender Fall: Ein Arbeitnehmer, Ingenieur, macht eine Erfindung. Er meldet sie dem Unternehmen. Das entscheidet: Sie passt nicht zur aktuellen Unternehmensstrategie, denn Patente für Konkurrenzanwendungen laufen noch fünf Jahre. Deren Auslaufen will man abwarten. Vorerst bleibt die Arbeitnehmererfindung also in der Schublade. Ist das rechtens? ... mehr