Schachlehrer: selbstständige Tätigkeit oder Gewerbe?
Bei der selbstständigen Tätigkeit als Schachlehrer bzw. Schachtrainer handelt es sich um den Betrieb eines Gewerbes i.S.d § 14 Abs. 1 Satz 1 GewO (VG München, Urteil vom 22.09.2015, Az. M 16 K 14.5250). mehr