Gaststättenrechtliche Gestattung für traditionelles Weinfest rechtmäßig
Das OVG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Gestattung des traditionellen Weinfests am Rüdesheimer Platz („Rheingauer Weinbrunnen“) im Jahr 2014 rechtmäßig war, da keine unzumutbaren Lärmimmissionen vorlagen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.09.2017, Az. 1 B 14.16). mehr