25.07.2018

Rechtsprechung in Kürze: wichtige Entscheidungen (Juli 2018)

Zwei 30 und 31 Jahre alte Männer hatten auf einem Hausdach ein großes Hakenkreuz angebracht und sich somit des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig gemacht. Wie lautet das Urteil? Außerdem: Rechtsprechung zu den Themen Obdachlosigkeit, Bombenräumung, Verkehr und Zwangsgeld.

Rechtsprechung Hakenkreuz Obdachlosigkeit Bombenräumung Verkehr Abschleppen Zwangsgeld

Gericht

Datum

Aktenzeichen

AG Augsburg 13.06.2018
Weil zwei 30 und 31 Jahre alte Männer auf einem Hausdach ein großes Hakenkreuz angebracht hatten, wurden sie wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) zu Geldstrafen von jeweils mehr als 5.000 Euro verurteilt.
OVG Lüneburg 29.05.2018 1 KN 53/17
Es spricht einiges für die Wirksamkeit einer (ausschließlichen) Bekanntmachung einer Sanierungssatzung im Internet. Jedenfalls aber ist die Bekanntmachung ordnungsgemäß, wenn sie zusätzlich in dem Organ erfolgt ist, das die Hauptsatzung vor Einführung der Internetbekanntmachung zur ortsüblichen Bekanntmachung vorgesehen hat.
VGH München 07.05.2018 4 CE 18.965
Die zuständige Behörde ist auch für die Unterbringung obdachloser Personen zuständig, wenn sich Personen mit einem Einreisevisum als Tourist obdachlos melden.
LG Osnabrück 29.03.2018 5 O 2410/17 
Zur Entschädigungspflicht bei Bombenräumung auf Verdacht.
AG Dortmund 01.03.2018 729 OWi 15/18 [b]
Ist der Betroffene obdachlos und drogenabhängig und sind auch Taschenpfändungsversuche erfolglos geblieben, so ist eine Erzwingungshaftanordnung mangels Zahlungsfähigkeit nicht möglich.
AG Marburg 25.02.2018 52 OWi 2/18
Die Vorschrift des Verkehrszeichen 270.1 gem. § 41 Abs. 2 Nr. 6 StVO bedarf einer restriktiven Auslegung und betrifft nicht (auch) den ruhenden, sondern ausschließlich den fließenden Verkehr (Umweltzone, Parken ohne Plakette).
OVG Hamburg 07.02.2018 1 So 7/18
Die wiederholte Androhung eines Zwangsgeldes nach § 172 Satz 2 VwGO setzt voraus, dass das vorangegangene Zwangsmittel erfolglos gewesen ist (wie § 13 Abs. 4 Satz 2 VwVG). Dies erfordert nicht, dass das vorangegangene Zwangsmittel erfolglos beigetrieben worden ist. Hinreichend ist jedenfalls, dass trotz Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes die titulierte Leistung vom Vollstreckungsschuldner nicht erbracht worden ist.
VG Düsseldorf 21.11.2017 14 K 6193/17
Das Parken eines Fahrzeugs vor einer Garage erfüllt den objektiven Tatbestand einer Nötigung und berechtigt die Polizei, das Abschleppen des behindernd parkenden Pkw zu veranlassen.

 

Autor*in: Georg Huttner / Uwe Schmidt