Gratis-Download: Jugendschutz und alkoholische Getränke – Darauf müssen Sie achten
Zusammenfassung: Jugendschutz und alkoholische GetränkeFür die gewerbliche Abgabe und das Gestatten des Verzehrs alkoholischer Getränke und alkoholhaltiger Lebensmittel für Kinder und Jugendliche (§ 9 Abs. 1 JuSchG). Diese können sich mit Aufenthaltsverboten in Gaststätten (§ 4 JuSchG) und Tanzveranstaltungen (§ 5 JuSchG), insbesondere im Zusammenhang mit Diskothekenbesuchen überschneiden. Besondere Regelungen gelten für Automaten in der Öffentlichkeit (§ 9 Abs. 3 JuSchG) und das gewerbsmäßige Inverkehrbringen sog. „Alkopops“ (§ 9 Abs. 4 JuSchG). Die Alkoholabgabe an Erwachsene kann in den landesrechtlichen Gaststättengesetzen an erkennbar Betrunkene verboten sein. |
Alkoholische Getränke:
Der Begriff „Alkoholische Getränke“ ist für das Jugendschutzrecht in § 9 Abs. 1 JuSchG definiert. Das Gesetz unterscheidet zwischen
ausdrücklich bezeichneten alkoholischen Getränken
nämlich Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken.
Sie dürfen in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben werden, noch darf ihr Verzehr gestattet werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 JuSchG). Dies gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden (§ 9 Abs. 2 JuSchG).
anderen („harten“) alkoholischen Getränken oder Lebensmitteln
die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten.
Sie dürfen an Kinder und Jugendliche überhaupt nicht abgegeben werden, und es darf ihr Verzehr nicht gestattet werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 JuSchG). Sie dürfen also auch nicht Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren zugänglich gemacht werden. Die Ausnahme bei Begleitung durch eine personensorgeberechtigte Person (§ 9 Abs. 2 JuSchG) gibt es hier nicht.
Weitere Inhalte des Downloads:
- Automaten in der Öffentlichkeit
- Alkopops
- Maßnahmen des Gewerbeamts
– Einleitung von Bußgeldverfahren
– Gaststättenrechtliche Maßnahmen
Laden Sie die Datei herunter, um weitere Informationen zu erhalten.
Fallbeispiele, Arbeitshilfen sowie Rechtliche Grundlagen zu diesem Thema finden Sie im Produkt Gewerbeamtspraxis von A-Z online.
Gaststätten und Gewerbe
Für Sie herausgesucht
Ordnungsamt & Gewerbeamt | Ordnungs- & Gewerbeamt
Gewerbeamtspraxis von A-Z online
Fallbeispiele – Arbeitshilfen – Rechtliche Grundlagen
€ 565,00 Online-Version
Jahrespreis zzgl. MwSt.