Praxisbeispiel
Gewerbeamt
Gra­tis-Download: Schorn­steinfegermeis­ter – Gewerbe­un­ter­sagung
gratis

Gratis-Download: Schornsteinfegermeister – Gewerbeuntersagung

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Gewerbeamt
Gra­tis-Download: Schorn­steinfegermeis­ter – Gewerbe­un­ter­sagung
gratis
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Sachverhalt:

Bernhard Brenner arbeitet als selbstständiger freier Schornsteinfegermeister. Zu seinem Geschäftsmodell gehört es u.a., dass er sich von seinen Kunden – den Eigentümern – rechtzeitig mit der Reinigung und Überprüfung der Feuerstätten laut Feuerstättenbescheid beauftragen lässt. Zusätzlich ist vereinbart, dass er die Nachweisformblätter fristgerecht an den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger übermittelt. Leider hapert es mit der Qualität seiner Arbeitsleistung. Demzufolge kam es schon mehrfach zu Beanstandungen. Die Reinigung und Überprüfung der Feuerstätten wurde wiederholt nicht korrekt innerhalb der festgesetzten Zeiträume ausgeführt. Die laufenden Nummern der Feuerstättenbescheide wurden nicht in die Formblätter eingetragen. Daten der Arbeitsausführungen fehlten. Brenner stellte regelmäßig Messbescheinigungen mit fehlenden und falschen Daten aus. Die Nachweise wurden verspätet an den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger übersandt. Trotz Ihrer Aufforderungen, seine Arbeiten mängelfrei zu erledigen, hat sich seine Vorgehensweise nicht geändert. Selbst mehrere Bußgeldbescheide bewirkten ebenso keine Verhaltensänderung wie ein Gespräch mit ihm. Bernhard Brenner äußerte, dass er ggf. schon Wege finden wird, sich weiterhin im Schornsteinfegerhandwerk zu betätigen. Aufgrund der nicht weiter hinnehmbaren Arbeitsleistung stellen sich für Sie nun folgende Fragen:

Fallfragen:

  1. Kann der Eigentümer seine Pflicht zur rechtzeitigen Durchführung der Kehrarbeiten an den beauftragten Kaminkehrer übertragen?
  2. Wie können Sie die weitere Betätigung von Bernhard Brenner verhindern?
  3. Reicht der ermittelte Sachverhalt aus, um eine erweiterte Gewerbeuntersagung zu verfügen?

Kurze Beantwortung der Fallfragen:

  1. Der Kaminkehrer ist dann in einer vorwerfbaren Mitverantwortung für Fristversäumnisse, wenn er bei rechtzeitiger Beauftragung und Vertragsschluss mit dem Eigentümer die Reinigung laut Feuerstättenbescheid und die Übermittlung der Nachweise übernommen hat.
  2. Aufgrund des vorliegenden Sachverhalts ist die Tätigkeit als Schornsteinfegermeister zu untersagen.
  3. Die Tätigkeit als Vertretungsberechtigter eines Gewerbetreibenden oder als mit der Leitung eines Gewerbebetriebs beauftragte Person ist ebenfalls zu untersagen.

Ausführliche Antworten zu diesen Fragen finden Sie im Download.

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