Anspruch auf Lohnfortzahlung auch während Corona-Quarantäne
Wer infolge einer Erkrankung arbeitsunfähig ist, hat auch dann Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn die Zeit der Krankschreibung mit einer behördlichen Quarantäneanordnung kollidiert. Das geht aus einem Urteil des ArbG Aachen hervor. Eine Verdrängung der Lohnfortzahlung durch eine Entschädigung nach dem IfSG finde nicht statt. mehr