12.03.2024

Schulungsanspruch für Personalvertretungen

Personalräte haben ebenso wie andere Kollegen und Kolleginnen einen Anspruch auf Weiterbildung. Nehmen sie an für die Personalratsarbeit erforderlichen oder relevanten Schulungen teil, so muss der Arbeitgeber die Kosten übernehmen. Eine aktuelle Entscheidung des BAG zum Betriebsverfassungsgesetz ist auf die Personalratsarbeit übertragbar. Übernachtungs- und Verpflegungskosten für ein Präsenzseminar müssen Arbeitgebende auch dann tragen, wenn ein inhaltsgleiches Webinar angeboten wurde.

Teilnehmende machen sich auf einer Schulung Notizen in einen Block und in einen Laptop.

Arbeitgeberin lehnte Kostenübernahme ab

Im konkreten Fall ist bei der Arbeitgeberin – einer Fluggesellschaft – durch Tarifvertrag eine Personalvertretung (PV) aufgestellt, deren Schulungsanspruch sich nach dem BetrVG richtet. Die Personalvertretung schickte zwei ihrer Mitglieder zu einer mehrtägigen betriebsverfassungsrechtlichen Grundlagenschulung, die Ende August 2021 in Potsdam stattfand. Die Fluggesellschaft zahlte zwar die Seminargebühr, lehnte aber die Übernahme der Übernachtungs- und Verpflegungskosten ab. Dies begründete sie vor allem damit, die Mitglieder der PV hätten an einem zeit- und inhaltsgleich angebotenen mehrtägigen Webinar desselben Schulungsanbieters teilnehmen können.
Daraufhin hat die PV ein Verfahren eingeleitet und darin geltend gemacht, dass die Arbeitgeberin auch die Übernachtungs- und Verpflegungskosten zu übernehmen habe. Hierzu haben die Vorinstanzen die Arbeitgeberin verpflichtet.

Schulungsformat ist frei auszuwählen

Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin hatte vor dem Siebten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Ebenso wie ein Betriebsrat hat die PV bei der Beurteilung, zu welchen Schulungen sie ihre Mitglieder entsendet, einen gewissen Spielraum. Dieser umfasst grundsätzlich auch das Schulungsformat. Dem steht nicht von vornherein entgegen, dass bei einem Präsenzseminar im Hinblick auf die Übernachtung und Verpflegung der Schulungsteilnehmer regelmäßig höhere Kosten anfallen als bei einem Webinar. Mit seiner Entscheidung verdeutlicht das BAG, dass der Personalrat auch bei der Frage des Schulungsformats frei auswählen kann. Personalräte können sich für ein Präsenzseminar entscheiden, auch wenn derselbe Schulungsanbieter ein inhaltsgleiches Webinar anbietet.

 

Autor*in: Andrea Brill (Andrea Brill ist Pressereferentin und Fachjournalistin.)