Besonderheiten beim Arbeitslohn
Arbeit muss sich lohnen. Für Ihren Arbeitnehmer und für den Fiskus. Letzterer erhebt deshalb Lohnsteuer auf fast alles, was Ersterem aus der Arbeit zufließt, also auf seinen Arbeitslohn. Aber nicht alles, was ihm davon zufließt, ist lohnsteuer- oder einkommensteuerpflichtig. mehr