
Wiederholte Erkrankung erfordert neuerliches BEM
Laut einem Urteil des BAG haben Beschäftigte Anspruch auf Durchführung eines zweiten BEM, auch wenn ein früheres BEM noch kein Jahr zurückliegt. Erkrankt also ein Arbeitnehmer nach Abschluss eines BEM innerhalb eines Jahres erneut für mehr als sechs Wochen, muss der Arbeitgeber grundsätzlich erneut ein BEM durchführen. mehr