Steuerfreiheit von Job-Tickets und Pauschalierungsmöglichkeit
Morgens rein in die Stadt – im Stau. Abends wieder raus aus der Stadt – im Stau. Vergnügungssteuer zahlen Berufspendler bei der Fahrt mit dem PKW bestimmt nicht. Wenigstens sollen Sie als ihr Arbeitgeber weniger Steuer zahlen, wenn Sie ihre Mitarbeiter zu einem Job-Ticket verhelfen. mehr