Steuerschulden: unterschiedliche Haftungsquoten der Geschäftsführer
Mitgehangen – mitgefangen. Da macht das Finanzamt keine Ausnahme. Es nimmt bei Verstößen grundsätzlich alle Geschäftsführer einer GmbH gemeinsam in Haftung. Grundsätzlich heißt: es gibt Ausnahmen. Aber nur mit genügender Begründung. Was das heißt, hat ein Gericht jetzt geklärt. mehr