Geeignetheitsbescheinigung für einen untergeordneten Gastronomiebetrieb?
Das OVG Lüneburg (Beschl. vom 01.10.2024, Az. 7 ME 51/24) bestätigte zwar den Widerruf einer Geeignetheitsbescheinigung, stellte aber erhebliche Defizite im Gesetzesvollzug fest. mehr