Wer trägt Kosten für Rückschnitt von überhängenden Pflanzen?
Die Straßenbaubehörde darf nach Aufforderung und Fristsetzung die Beseitigung überhängenden Bewuchses auf Kosten des Grundstückseigentümers veranlassen (VG Mainz, Urteil vom 21.02.2018 Az. 3 K 363/17.MZ). mehr