06.05.2019

Hygienemängel: Bund erlaubt Verbraucherinformation im Internet

Mit Zustimmung des Bundesrates hat der Bundestag eine Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) beschlossen. Diese ermöglicht es nun, Hygienemängel in Betrieben, z.B. Gaststätten oder Bäckereien, im Internet zu veröffentlichen.

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Aus für die „Hygieneampel“ in Gaststätten und Bäckereien

Im Jahr 2012 hatte der Bund mit § 40 Abs. 1a LFGB die Rechtsgrundlage für die „Hygieneampel“ geschaffen. Lebensmittel- und hygienerechtliche Mängel in Gaststätten oder Bäckereien sollten im Internet auf den dafür vorgesehenen Plattformen veröffentlicht werden.

Die praktische Umsetzung von § 40 Abs. 1 LFGB wurde gerichtlich gestoppt, weil das Gesetz keine Löschungsfrist für veröffentlichte Hygienemängel vorsah (OVG Münster, Beschl. vom 24.04.2013, Az. 13 B 192/12, 13 B 215/13, 13 B 238/13). Das OVG verlangte, dass der Gesetzgeber die zeitliche Wirkung der Veröffentlichung im Internet durch Aufnahme einer Löschungsfrist einschränkt.

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Abgesehen von dieser Gesetzeslücke, so das OVG, ist eine Veröffentlichung auf der Grundlage von § 40 Abs. 1a LFGB angesichts der angestrebten Ziele wie Verbraucherinformation, Markttransparenz und abschreckende Wirkung grundsätzlich nicht zu beanstanden. Das BVerfG hatte sich der Rechtsansicht des OVG Münster angeschlossen.

Bund bessert nach: Löschungsfrist für Hygienemängel

Am 12. April billigte der Bundesrat die Änderung von § 40 Abs. 1a LFGB, mit der nun, wie gerichtlich verlangt, eine Löschungsfrist für Hygienemängel eingeführt wird. Werden amtliche Information über Lebensmittelverstöße im Internet publik gemacht, sind diese Einträge nun nach 6 Monaten zu entfernen.

Gesetz kann jetzt vollzogen werden

Die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer können nun im Internet über Verstöße gegen das Lebensmittelrecht informieren, z.B. bei Hygienemängeln oder Gesundheitsrisiken.

>>> Unsere Empfehlung: Lesen Sie auch den Beitrag „Bäckerei: Infos über lebensmittelrechtliche Verstöße im Internet?“

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)