Erstattet Gemeinde Kosten für Bekämpfung von Eichenprozessionsspinnern?
Der Befall von Eichen mit Eichenprozessionsspinnern stellt keine vom Grundstück ausgehende unmittelbare Gefahr dar. Deshalb haben Gemeinden für die Bekämpfung der Plage durch die Grundstückseigentümer die Kosten zu tragen (VG Magdeburg, Urteil vom 24.04.2018, Az. 1 A 94/15 MD). mehr