08.07.2019

Beschädigtes Fahrzeug darf sichergestellt und abgeschleppt werden

Die Polizei (auch die zuständige Ordnungsbehörde) darf beschädigte Fahrzeuge nach den allgemeinen Polizei- bzw. Sicherheitsgesetzen abschleppen. Der Halter muss die Abschleppkosten tragen (VG Münster, Urteil vom 09.05.2019, Az. 7 K 4386/16).

beschädigtes Fahrzeug abschleppen

Polizei schleppt beschädigtes Fahrzeug ab

Im konkreten Fall stand ein Auto mit zwei eingeschlagenen Scheiben auf einem Parkplatz in der Nähe einer Autobahn, wo immer wieder Autos aufgebrochen werden. Der Schaden wurde entdeckt, die Polizei versuchte erfolglos, den Halter zu erreichen. Die Polizei ließ deshalb das Auto abschleppen und verwahren. Gegen den Kostenbescheid wehrte sich der Fahrzeughalter.

Rechtsgrundlage für eine derartige Abschleppmaßnahme

Derartige Sicherstellungsmaßnahmen sind aufgrund der Gefahrenabwehrgesetze der Bundesländer zulässig. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz des Fahrzeughalters. Es soll damit verhindert werden, dass das Fahrzeug weiter beschädigt oder gar gestohlen wird, also ein weiterer Verlust eintritten wird.

Die Polizei oder auch die Ordnungsbehörden sind daher landesrechtlich ermächtigt, derartige Abschleppmaßnahmen dann durchzuführen.

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten dieser Sicherstellung muss nach Ansicht des Gerichts aufgrund der Gesetzeslage der Halter zahlen.

Abschleppen und Verwahrung nicht immer zulässig

Eine derartige Abschleppmaßnahme ist immer dann gerechtfertigt, wenn entweder der Ort des entsprechenden Fahrzeugs Besorgnis erregt, dass weitere Eigentumsbeeinträchtungen geschehen könnten, oder der Wert des Fahrzeugs entsprechend zu bewerten ist. Nach Ansicht des Gerichts ist eine derartige Maßnahme gerechtfertigt, wenn der Autowert deutlich über den Kosten der Sicherungsmaßnahme liegt.

Maßnahme war gerechtfertigt

Die zwei eingeschlagenen Scheiben wertete das Gericht als regelrechte „Einladung“ für einen unbefugten Zugriff – die Maßnahme war gerechtfertigt und der Halter musste zahlen.

Weitere Informationen zum Thema Fahrzeug abschleppen finden Sie auch im Fachbuch Kommunale Verkehrsüberwachung.

Autor*in: Georg Huttner (Oberamtsrat a.D. Georg Huttner ist Autor für die Titel Ordnungsamts- und Gewerbeamtspraxis.)