03.07.2019

Sachsen: Gesetz zur Neuregelung des Straßenverkehrsrechts

Der Sächsische Landtag hat mit Gesetz vom 03.05.2019 (Sächs. GVBl. S. 317) das Straßenverkehrsrecht neu geregelt.

Straßenverkehrsrecht Sachsen

Straßenverkehrsrecht Sachsen – Die wesentlichen Regelungen für Kommunen:

Kommunale Straßenverkehrsbehörden

Örtliche Straßenverkehrsbehörden erfüllen im Gemeindegebiet alle Aufgaben, die § 45 StVO den Straßenverkehrsbehörden zuweist. Dies bezogen auf Gemeindestraßen und auf sonstige öffentliche Straßen im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 3 und 4 des Straßengesetzes, auch auf nicht gewidmete Straßenflächen.

Untere Straßenverkehrsbehörden erfüllen in ihrem Zuständigkeitsbereich alle Aufgaben u.a. im Sinne der StVO, soweit nicht die örtlichen Straßenverkehrsbehörden oder das Landesamt für Straßenbau und Verkehr zuständig sind. Weiter sind sie zuständig für die Genehmigung von Ausnahmen nach § 46 Abs. 2 Satz 1 StVO sowie von Veranstaltungen nach §§ 29 Abs. 2 und 30 Abs. 2 StVO. Sobald eine Veranstaltung mehrere Zuständigkeitsbereiche berührt, ist die untere Straßenverkehrsbehörde zuständig, in deren Zuständigkeitsbereich die Veranstaltung beginnt.

Gemeinden

Gemeinden sind zuständig für Gebührenverordnungen für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen sowie für die Benutzung von Parkplätzen im Sinne von § 6 Abs. 1 Nr. 13 des Straßenverkehrsgesetzes.

Fachaufsicht im Straßenverkehrsrecht Sachsen

Die den kommunalen Straßenverkehrsbehörden übertragenen Aufgaben sind Weisungsaufgaben. Das Weisungsrecht ist unbeschränkt.

Die Landkreise üben die Fachaufsicht über die örtlichen Straßenverkehrsbehörden aus. Im Übrigen ist Fachaufsichtsbehörde das Landesamt für Straßenbau und Verkehr. Bei Gefahr im Verzug oder wenn die zuständige Behörde einer fachaufsichtlichen Weisung nicht innerhalb einer ihr gesetzten angemessenen Frist Folge leistet, sind die Fachaufsichtsbehörden berechtigt, anstelle der beaufsichtigten Behörde zu handeln.

Das Gesetz zur Neuregelung des sächsischen Straßenverkehrsrecht ist abrufbar unter https://www.laenderrecht.de/media/upload//0075%20-%20SaechsGVBl_2019-08_LV.pdf

Weitere Informationen zum Thema Straßenverkehr finden Sie im Fachbuch „Kommunale Verkehrsüberwachung“.

Autor*in: Georg Huttner (Oberamtsrat a.D. Georg Huttner ist Autor für die Titel Ordnungsamts- und Gewerbeamtspraxis.)