Rechtsprechung in Kürze: wichtige Entscheidungen (April 2019)
Unsere Rechtsprechungsübersicht befasst sich u. a. mit den Themen qualifizierter Rotlichtverstoß, Parkausweise für Übernachtungsgäste und bengalisches Licht.
Gericht |
Datum |
Aktenzeichen |
OVG NRW | 12.03.2019 | 5 A 1210/17 |
HunderasseEin Old English Bulldog ist nach dem Landesrecht keine eigenständige Rasse. |
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OLG Karlsruhe | 24.01.2019 | 2 Rb 8 Ss 830/18 |
RotlichtverstoßEin qualifizierter Rotlichtverstoß indiziert grundsätzlich auch dann ein (Regel-)Fahrverbot, wenn er aufgrund irrtümlicher Zuordnung des für eine andere Fahrbahn erfolgten Grünlichts begangen wird (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung). |
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OVG Lüneburg | 19.12.2018 | 1 ME 155/18 |
Wohnartige Unterbringung ausländischer ArbeitnehmerDie Beendigung der gegenwärtigen Nutzung eines Wohngebäudes zur nicht mehr wohnartigen Unterbringung ausländischer Arbeitnehmer ist nur im Einzelfall durch bauaufsichtliche Anordnung gegenüber dem Vermieter statt gegenüber den Mietern zu bewirken. |
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VG München | 19.12.2018 | M 23 K 18.2277 |
Parkausweise für ÜbernachtungsgästeBegehrt ein Beherbergungsbetrieb für seine Übernachtungsgäste Parkausweise für die Dauer der Beherbergung (Urlauberparkausweise), ohne die Übernachtungsgäste oder die Kfz-Kennzeichen vorab konkret zu benennen, verlangt er dies nicht für einen bestimmten Einzelfall i.S.d. § 46 Abs. 1 Satz 1 StVO, sondern für einen unbestimmten Personenkreis. Die Erteilung von Blanko-Ausnahmegenehmigungen „auf Vorrat“ ohne vorherige Benennung der berechtigten Personen/Kfz ist nach § 46 Abs. 1 Satz 1 StVO nicht zulässig. |
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VGH München | 06.12.2018 | 10 ZB 18.126 |
Bengalisches LichtDie Benutzung bengalischen Lichts im Rahmen einer Versammlung ist keine einer Theateraufführung „ähnliche Verwendung“ i.S.v. § 3 Abs. 1 Nr. 6 SprengG. Denn: Versammlungsteilnehmer verfolgen ihren Zweck in bewusst gemeinsamer Aktion. Die Besucher einer Theateraufführung nehmen hingegen schwerpunktmäßig passiv-rezipierend an der Aufführung teil. Werden auf einer Versammlung bengalische Feuer eingesetzt, um Aufmerksamkeit und Solidarisierung zu erzeugen, ist hierin lediglich ein unterstützendes Kundgebungsmittel und keine künstlerische Betätigung (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG) zu sehen. |
Weitere Informationen zu diesen und anderen Themen finden Sie in den Produkten Ordnungsamtspraxis von A-Z online sowie Gewerbeamtspraxis von A-Z online.