
Kein Künstlername für Prostituierte im Personalausweis
Das VG Berlin hat entschieden, dass Prostituierte, die ihrer Tätigkeit unter einem Pseudonym nachgehen, diesen Namen nicht als Künstlernamen im Personalausweis eintragen lassen können (VG Berlin, Urteil vom 20.01.2015, Az. 23 K 180.14). mehr