07.05.2021

Bund und Länder einigen sich auf neue StVO-Novelle

Noch in diesem Jahr soll die im Jahr 2020 gescheiterte Novelle der StVO mit neuen Inhalten in Kraft treten.

StVO-Novelle 2021

Durchbruch ohne Verschärfung von Fahrverboten

Mitte April haben sich Bund und Länder auf eine Änderung der StVO-Novelle, die im Vorjahr fehlerhaft erlassen worden war, geeinigt. Noch in dieser Legislaturperiode sollen die erzielten Übereinkünfte in eine Änderung der StVO und des Bußgeldkatalogs münden.

Welche Inhalte soll der neue Bußgeldkatalog haben?

Der neue Bußgeldkatalog sieht zu vielen Tatbeständen eine deutliche Erhöhung der Bußgelder für Verstöße gegen die StVO vor. Teilweise sollen die Bußgelder verdoppelt und neue Tatbestände eingeführt werden.

Beispiele

  • Wer bei einem Stau keine Rettungsgasse bildet oder diese sogar selbst nutzt, muss künftig mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
  • Das Abstellen eines Fahrzeug im allgemeinen Halte- oder Parkverbot soll künftig bis zu 55 Euro kosten (bisher 15 Euro).

Auf die geplante Verschärfung der Bußgelder vor Gefahrenstellen wie Schulen, Kindergärten oder Baustellen wird verzichtet.

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Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)