27.10.2017

Handynutzung und Behinderung von Rettungskräften: Bußgeld erhöht

Der Bundesrat stimmt einem Verordnungsvorschlag der Bundesregierung zur Erhöhung der Bußgelder bei Bedienen eines Handys während der Fahrt sowie bei Behinderung von Rettungskräften zu.

Bußgeld Handynutzung Behinderung von Rettungskräften

Wesentliche Verordnungsregelungen

  • Autofahrer, die für Polizei- und Hilfskräfte keine Rettungsgasse bilden, müssen künftig mit einem Bußgeld bis zu 200 Euro rechnen. Kommt es darüber hinaus zu einer weiteren Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung, kann es bis zu 120 Euro teurer werden. Außerdem droht ein einmonatiges Fahrverbot.
  • Das neue Handy-Verbot enthält eine technikoffene Formulierung, die sicherstellen soll, dass sich Fahrzeugführer während der Fahrt grundsätzlich nicht durch Informations-, Kommunikations- und Unterhaltungsmittel ablenken lassen. Die Bedienung der Geräte mittels Sprachsteuerung und Vorlesefunktion bleibt zulässig, ebenso deren sekundenschnelle Nutzung. Bei einem Verstoß gegen die geänderten Vorschriften zur Nutzung elektronischer Geräte drohen erhöhte Bußgelder. Praxiserfahrungen hätten gezeigt, dass die Vorschrift bislang nicht ernst genommen wurde.
  • Darüber hinaus schreibt die Verordnung vor, dass Autofahrer ihr Gesicht am Steuer nicht verhüllen oder verdecken dürfen, um eine Identitätsfeststellung zu vereiteln.
  • Das Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen gilt nur für den gewerblichen Güterverkehr (Klarstellung der Rechtslage). Fahrzeuge, welche zu Sport- und Freizeitzwecken unterwegs sind, sind von dem Verbot ausgenommen.
Autor*in: Georg Huttner (Oberamtsrat a.D. Georg Huttner ist Autor für die Titel Ordnungsamts- und Gewerbeamtspraxis.)