Keine Urlaubskürzung wegen Elternzeit nach Vertragsende
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat das Recht der Arbeitgeber, Beschäftigten in Elternzeit den Urlaub zu kürzen, erheblich eingeschränkt. Entgegen seiner früheren Rechtsprechung hat der neunte Senat jetzt entschieden, dass die Urlaubskürzung nur möglich ist, wenn der Anspruch auf Erholungsurlaub noch besteht. Daran fehlt es, wenn das ... mehr