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Prävention: Achten Sie als Betriebsrat auf Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen!
Jeder Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zur gesundheitlichen Fürsorge für seine Mitarbeiter verpflichtet. Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist als Teil dieser Fürsorgepflicht zu verstehen. Die individuelle arbeitsmedizinische Aufklärung und Beratung, die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen sowie das Erstellen von ... mehr