Keine Kostenerstattung bei aussichtsloser Klage
Konsequenz einer erfolgreich angefochtenen Betriebsratswahl ist eine betriebsratslose Zeit. Dagegen klagte ein Betriebsrat. „Aussichtslos“, entschied das BAG. Anwaltskosten des Betriebsrats müsse der Arbeitgeber daher nicht zahlen. mehr